Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FuturElements – Visual Intelligence Agency
Stand: April 2026
§ 1 – Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FuturElements, Eduardo Mehl, Schlossplatz 2/8, 9321 Kappel am Krappfeld, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer”) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(4) Soweit ein Rahmenvertrag zwischen den Parteien besteht, hat dieser bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 – Vertragsschluss & Angebote
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers auf Basis eines Angebots, (b) Unterzeichnung einer Projektvereinbarung oder eines Rahmenvertrags, oder (c) konkludentes Handeln bei Leistungserbringung nach mündlicher Beauftragung.
(3) Angebote haben, sofern nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erstellung.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 3 – Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
3.1 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung, dem Angebot oder der individuellen Absprache.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz zeitgemäßer Methoden und Werkzeuge. Dies umfasst ausdrücklich den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge gemäß § 7 dieser AGB.
(3) Der Auftragnehmer schuldet ein Werk- bzw. Dienstleistungsergebnis, nicht die Anwendung bestimmter Methoden oder Werkzeuge. Die Wahl der eingesetzten Werkzeuge, Software und Methoden obliegt dem Auftragnehmer als Teil seines unternehmerischen Know-hows.
3.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
3.3 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.
(2) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Arbeitsergebnisse im Geschäftsverkehr (z. B. Veröffentlichung einer Website, Nutzung eines Logos) gilt als konkludente Abnahme.
§ 4 – Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Projekten mit einem Volumen über 2.000 € (netto) ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt bei Abschluss/Abnahme.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Mahnkosten werden ab der zweiten Mahnung berechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen zurückzuhalten und den Zugang zu bereits erstellten digitalen Produkten einzuschränken (mit 7 Tagen Vorankündigung).
(6) Stornierungen nach Auftragserteilung: Bereits erbrachte Leistungen werden in voller Höhe berechnet. Zusätzlich fällt eine Stornierungspauschale von 25 % des restlichen Auftragswertes an.
§ 5 – Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Offene Arbeitsdateien, Quelldaten und Projektdateien (z. B. Design-Quelldateien, Automation-Workflows, Code-Repositories) verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe ist gegen eine separate Pauschale möglich.
(3) Exklusive Nutzungsrechte oder erweiterte Rechte (z. B. Weiterverkauf, Sub-Lizenzierung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden separat vergütet.
(4) Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Bezahlung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(5) Vom Auftragnehmer entwickelte Methoden, Systeme, Templates, Workflows und Prozesse sind und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Kundenprojekts entwickelt oder angepasst wurden.
§ 6 – Referenznennung & Portfolionutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich und die Art der erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen.
(2) 6 Monate nach Projektabschluss und Abnahme erhält der Auftragnehmer das Recht, Arbeitsergebnisse für Portfolio, Social Media, Case Studies, Präsentationen, Awards und Fachpublikationen zu verwenden. Der Auftragnehmer informiert 14 Tage vor erstmaliger Nutzung per E-Mail.
(3) Vertrauliche Geschäftsdaten (Umsatzzahlen, interne Strategien, Kundenlisten) werden nicht veröffentlicht. Testimonials nur mit ausdrücklicher Freigabe.
(4) Der Auftraggeber kann der Portfolionutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Inhalte werden innerhalb von 14 Werktagen entfernt. Ein Ausschluss von Beginn an ist über die Projektvereinbarung möglich.
§ 7 – Einsatz Künstlicher Intelligenz
7.1 Grundsätzlicher Hinweis
(1) Der Auftragnehmer setzt im Rahmen seiner gesamten Geschäftstätigkeit KI-gestützte Werkzeuge ein. Dies umfasst sowohl die Leistungserbringung als auch die betriebsinterne Organisation, Kommunikationsvorbereitung, Projekt- und Kontaktverwaltung.
(2) Insbesondere kommen KI-gestützte Systeme bereits bei der Kontaktaufnahme, Anfragenbearbeitung und Kommunikationsvorbereitung zum Einsatz. Dies bedeutet: KI-Werkzeuge können zur Analyse eingehender Anfragen, Vorbereitung von Antwortentwürfen, Zusammenfassung von Gesprächsinhalten und Organisation von Kontaktdaten verwendet werden.
(3) Die finale Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt stets durch den Auftragnehmer persönlich. KI-Systeme erstellen keine eigenständigen Antworten an den Auftraggeber, sondern unterstützen den Auftragnehmer bei der Vorbereitung.
7.2 KI in der Leistungserbringung
(1) Bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen setzt der Auftragnehmer KI-Werkzeuge in folgenden Kategorien ein: Textgenerierung und Analyse, Bildgenerierung und -bearbeitung, Videogenerierung und Motion Design, Datenanalyse und Prozessautomation sowie Code-Entwicklung.
(2) Sämtliche KI-generierten Ergebnisse werden vom Auftragnehmer geprüft, kuratiert und fachlich verantwortet.
(3) Die konkrete Auswahl der eingesetzten KI-Dienste und Anbieter ist Bestandteil des unternehmerischen Know-hows des Auftragnehmers und unterliegt dem Geschäftsgeheimnis. Auf Verlangen werden die eingesetzten Dienste für ein konkretes Projekt benannt; diese Information unterliegt der Vertraulichkeit.
7.3 Datenschutz bei KI-Nutzung
(1) Der Einsatz von KI-Tools, bei denen kundenbezogene Daten, Materialien oder Inhalte an externe KI-Anbieter übermittelt werden, erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers (im Rahmen eines Rahmenvertrags oder einer Projektvereinbarung).
(2) Für die betriebsinterne Organisation und Kommunikationsvorbereitung (§ 7.1) werden Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter Geschäftsorganisation) verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bei allen eingesetzten KI-Diensten Modelltraining mit Kundendaten deaktiviert ist (Opt-Out), soweit dies vom Anbieter ermöglicht wird.
7.4 Urheberrecht bei KI-Inhalten
(1) Rein KI-generierte Inhalte können nach aktueller Rechtslage keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen. Soweit der Auftragnehmer diese wesentlich bearbeitet oder in ein Gesamtwerk integriert, kann an der Bearbeitung Urheberrecht entstehen.
(2) Der Auftragnehmer kennzeichnet auf Verlangen KI-gestützt erstellte Bestandteile.
§ 8 – Vertraulichkeit & Geschäftsgeheimnisse
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsstrategien, Kundendaten, Preisgestaltung, technische Spezifikationen sowie die vom Auftragnehmer eingesetzten Werkzeuge, Methoden und Systeme.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht 3 Jahre über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
§ 9 – Haftung & Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.
(3) Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust wird nicht gehaftet, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Für KI-generierte Inhalte übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung im Rahmen seiner Prüf- und Qualitätssicherungsprozesse. Eine Garantie für absolute Fehlerfreiheit KI-generierter Inhalte kann nicht übernommen werden.
(5) Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich geltend zu machen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
§ 10 – Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und des österreichischen DSG. Details regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer zur Geschäftsabwicklung KI-gestützte Systeme einsetzt (§ 7) und Daten an Dienste mit Sitz außerhalb der EU/des EWR übermittelt werden können. Dies geschieht auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln und/oder Angemessenheitsbeschlüssen.
§ 11 – Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Kappel am Krappfeld, Bezirk Sankt Veit an der Glan).
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) zu ändern. Bestehende Verträge werden durch nachträgliche Änderungen nicht berührt.
(6) Rechtsnachfolge und Unternehmensübergang: Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus bestehenden Vertragsverhältnissen im Falle einer Umwandlung, Umgründung oder Überführung seines Unternehmens in eine andere Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen in eine GmbH, KG oder OG) auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Die bestehenden Vertragsbedingungen, Konditionen und Leistungsverpflichtungen bleiben dabei unverändert. Der Auftraggeber wird über eine solche Übertragung schriftlich (E-Mail genügt) informiert. Die Übertragung bedarf nicht der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers, sofern sich die Leistungsqualität und die vertraglichen Konditionen nicht zu dessen Nachteil verändern.